„Radio Resonanz“                                                                  

Gymnasium Dresden-Cotta

Cossebauder Straße 35

01157 Dresden

Tel.: (0351) 43219-0

Internet: www.radio-resonanz.de

Email: mail@radio-resonanz.de

 

SATZUNG DES SCHULFUNKS „RADIO RESONANZ“

 

1.       Aufgabenverteilung

 

1.1    Der Schulfunk versteht sich als Organ der  Schülermitwirkung am Gymnasium Dresden-Cotta.

 

1.2     Er untersteht der Schulleitung und dem von der Schulleitung beauftragten Lehrer.

 

1.3     Der Schulfunk fördert  Kontakte zwischen Schülern aller Jahrgangsstufen durch die Mitwirkung bei der Pausengestaltung.


2.        Mitgliedschaft

 

2.1        Jeder Schüler des Gymnasiums Dresden-Cotta kann im Schulfunk mitarbeiten. Voraussetzung dafür sind freie Plätze im Radio-Team.

 

2.2        Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.

 

2.3        Der  Schulfunk  vertritt  seine  Interessen  gegenüber  der  Schulleitung durch die Schulfunkleitung. Diese besteht aus
- einem Vorsitzenden
- einem stellvertretenden Vorsitzenden und
- einem Kassenführer.

 

2.4        Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender werden durch die Mitgliederversammlung gewählt. Falls diese neu gebildet wird, kann der beauftragte Lehrer geeignete Schüler bestimmen. Nach höchstens sechs Monaten müssen sie dann durch die Mitgliederversammlung im Amt bestätigt werden.

 

2.5        Der Kassenführer wird vom beauftragten Lehrer eingesetzt. Ist der Kassenführer nicht volljährig, so muss ein volljähriger gesetzlicher Vertreter sein Einverständnis geben, womit dieser für bewusste oder grob fahrlässige Handlungen zum Schaden des Schulfunks die Haftung übernimmt.

 

2.6        Der beauftragte Lehrer ist gegenüber der Lehrerkonferenz rechenschaftspflichtig.

2.7        Die Raumschlüsselausgabe an Schulfunkmitglieder erfolgt gegen Unterschrift durch den Hausmeister bzw. durch den beauftragten Lehrer. Die Schlüssel dürfen keinesfalls an Personen, die nicht Mitglieder des Schulfunks sind, weitergegeben werden. Verstöße ziehen die Haftung für eventuelle Schäden und den Entzug des Schlüssels nach sich.

 

 

3.       Finanzierung

 

3.1        Der Schulfunk finanziert sich durch Spenden und Unkostenbeiträge.

 

3.2        Die Tätigkeit aller Schulfunkmitglieder ist ehrenamtlich.

 

3.3        Ausgaben dürfen eigenverantwortlich nur zur Finanzierung der Instandhaltung der Schulfunkanlage und zur Aufrechterhaltung des täglichen Sendebetriebes verwendet werden. Ausgaben dürfen Einnahmen nicht übersteigen.

 

3.4        Der Kassenprüfer / beauftragte Lehrer kontrolliert regelmäßig die Buchführung des Kassenführers.

 

3.5        Die Verwendung erwirtschafteter finanzieller Mittel, die nicht unter 3.3 fallen, bedarf eines Mehrheitsbeschlusses der Mitgliederversammlung.

 

 

4.       Tätigkeit des Schulfunks

 

4.1        Der Schulfunk plant seine Sendungen und Veranstaltungen in Absprache mit dem Schulleiter und dem beauftragten Lehrer. Zur Veröffentlichung seiner Planung nutzt er die zugewiesenen Informationstafeln im Schulhaus.

 

4.2        Die Zulassung von Gästen bedarf jeweils einer zusätzlichen Regelung durch den beauftragten Lehrer.

 

4.3        Schulfunksendungen dürfen unterrichtliche Veranstaltungen in keiner Weise beeinträchtigen! Insbesondere werden die 1. Etage und der Nordflügel zu Ruhezonen erklärt und nur bei wichtigen Durchsagen eingeschaltet. Lautsprecher in Gängen, in denen über die Pause Klausuren oder Klassenarbeiten geschrieben werden, werden in dieser Zeit abgeschaltet. Voraussetzung dafür ist die Anmeldung der Arbeit bei Radio Resonanz.

 

4.4        Schulfunksendungen dürfen in ihrer inhaltlichen Gestaltung den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht widersprechen, insbesondere dem Verbot kommerzieller Werbung und politischer Betätigung. Außerdem sind die Bestimmungen der GEMA einzuhalten.

 

4.5        Der Schulfunk sendet täglich von

        - 07.15 Uhr bis 07.28 Uhr
        - in  ausgewählten  Pausen  (bis maximal zwei Minuten vor dem Stundenklingelzeichen).
        - sowie bei Bedarf für Durchsagen.

 

4.6        Der Schulfunk sieht seine Hauptaufgabe in der inhaltlichen Gestaltung von Sendungen in den Pausen. Verantwortlich ist die Schulfunkleitung.



4.7        Für Durchsagen steht allen Lehrern das hauseigene Telefon (Rufnummer 5) mit Anrufbeantworter zur Verfügung. Telefone befinden sich beim Schulleiter, im Lehrerzimmer, im Physik-Vorbereitungszimmer und im Schulclub „Exit“.

 

4.8        Die Schüler aller Klassen und Kurse können ihre eigenen Sendewünsche täglich zu den Sendezeiten des Schulfunks bei der Schulfunkleitung anmelden. Die Anmeldung sollte mindestens eine Woche vor der geplanten Sendung erfolgen. Sie ist vom beauftragten Lehrer zu genehmigen; anderenfalls darf die Sendung nicht erfolgen. Bei jeder Sendung muss ein Mitglied des Schulfunks anwesend sein, das für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich ist. Die Schulfunkleitung unterstützt die Anbieter von Beiträgen in technischen und inhaltlichen Fragen.

 

4.9        In jeder Woche findet eine Redaktionssitzung statt, an der alle Mitglieder von Radio Resonanz teilnehmen. Hier werden die inhaltlichen Schwerpunkte für die kommende Woche festgelegt.

 

 

 

5.       Festlegungen für die Nutzung des Schulfunkraumes (Zimmer 414a)

 

5.1        Der Schulfunkraum ist grundsätzlich nur von den Mitgliedern des Schulfunks zu betreten. Insbesondere sind die Bestimmungen der Hausordnung einzuhalten.

 

5.2        Schulfunkmitglieder  sind  verpflichtet,  den  Schulfunkraum  nach  jeder  Sendung  ordnungsgemäß zu verlassen. Dazu gehören

- das Abschalten aller genutzten Geräte
- das Abschalten des Lichtes
- das Abschließen des Schulfunkraumes

Verantwortlich sind die für die Sendung eingesetzten Schulfunkmitglieder.

 

5.3        Der Schulfunkraum wird in Eigenverantwortung der Schulfunkleitung regelmäßig gereinigt. Einzelheiten regelt ein gesonderter Reinigungsplan.

 

5.4        Im Schulfunkraum dürfen keine Speisen und Getränke eingenommen werden.

 

5.5        Die gesamte Technik wird vom beauftragten Lehrer betreut und nur durch ihn in ihren Parametern verändert.

 

5.6        Mitgebrachte Tonträger werden auf eigene Gefahr genutzt. Für schuldhaft und grob fahrlässig verursachte Schäden haften die Schulfunkmitglieder.

 



6.       Durchführungsbestimmungen

 

6.1        Vorliegende Satzung des Schulfunks wurde von der Schulfunkleitung erarbeitet. Sie wurde ergänzt und bestätigt durch

- den Schulleiter
- den beauftragten Lehrer
- die Mitgliederversammlung des Schulfunks


 

6.2        Sie gilt bis auf Widerruf.

 

 

Dresden, 13.05. 2002

 

 

____________________              ____________________               ____________________
      Schulfunkleitung                              Beauftragter                                   Schulleiter

         Vorsitzender                                      Lehrer        

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